Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an verschiedenen Krebsfrüherkennungs-Maßnahmen. Nutzen Sie sie! Die regelmäßige, jährliche Vorsorge bei der Frauenärztin dient der Früherkennung insbesondere gynäkologischer Krebserkrankungen und deren Vorstufen.
Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren folgende Untersuchungen:
Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Vorsorge sind kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen.
Auf Wunsch biete ich Ihnen weitere Untersuchungen im Sinne einer intensivierten Krebsfrüherkennungs-Untersuchung an. Die unten aufgeführten Zusatzleistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen – kurz: IGeL) sind geeignet, die Qualität Ihrer Vorsorge zu verbessern. Sie sind nicht in den Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten und können zusätzlich gewählt werden.